Kleingartenverein Herrendamm e.V.     
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Herzlich Willkommen beim Kleingartenverein Herrendamm e.V.




Wir sind ein gemeinnütziger Kleingartenverein und unterliegen dem Vereinsrecht und insbesondere dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und natürlich unserer Satzung und der Gartenordnung.

Mit knapp 150 Parzellen, die in 4 Wegen aufgeteilt sind, sind wir einer der kleinsten Kleingartenvereine Lübeck`s.

Der Verein gehört dem Lübecker Kreisverband an und wird auch von diesem  gefördert und unterstützt. 


Wir sind am Rande von Lübeck zwischen der Dornbreite und der Schönböckener Staße. Mit dem Auto oder Fahrrad fahren sie von der Schönböckener Straße in die Sibeliusstraße. Am Ende der Straße halten sie sich links. Nun haben sie uns erreicht. Das Vereinsgelände liegt auf der der linken Seite.

 


Beim Vereinshaus haben wir auch ein kleines Büro. Hier treffen sie uns ab März jeden ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 Uhr - 12:00 Uhr zur Sprechstunde an. 

Gerne können sie auch telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. 


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Sie möchten ein Garten pachten? Dann sollten  Sie folgendes wissen:

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen dem Vereinsrecht und insbesondere dem Bundesleingartengesetz (BKleingG) und natürlich unserer Satzung und der Gartenordnung.

Das bedeutet, die Parzellen müssen Kleingärtnerisch genutzt werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben  die „Drittelregelung“ vorgegeben. Das heißt, mindestens 1/3 der Fläche ist dem Anbau von Gemüse und Obst zur Selbstversorgung vorbehalten.
Mehr geht immer, aber ein gewerbsmäßiger Anbau ist unzulässig.

Sie müssen Mitglied in unserem Verein werden.

Nach Erwerb der Mitgliedschaft können Sie, mit Zustimmung des Vorstandes, einen Unterpachtvertrag abschließen.
Die Pacht richtet sich nach der Größe der Parzelle und anteilig kommen noch die Gemeinschaftsflächen hinzu.
Der Pachtvertrag wird auf Dauer abgeschlossen und unterliegt den Kündigungsfristen nach unserer Satzung.

Einmalig verlangen wir eine Aufnahme/Umschreibungsgebühr, eine Kaution. Mitgliedsbeitrag und Pacht und sonstige Beiträge des Verbandes. Danach ist die Pacht jeweils bis zum 01.11. eines jeden Jahres fällig.

Anfragen zu freien Parzellen nehmen wir gerne entgegen.

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Lageplan

 

 

 

 


Lübecker Bienen in Gefahr!!!


Anordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Allgemeinverfügung)


 

 

 

 

 
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