KGV Herrendamm e.V.
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Aktuell
23.01.2025
Liebe Pächterin, lieber Pächter,
hier möchten wir mal auf die Bedeutung des Namens Gemeinschaftsarbeit eingehen, denn so mancher Gartenfreund hat die Wichtigkeit immer noch nicht erkannt.

Gemeinschaftsarbeiten  –  Schaffung und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Gemeinschaftsarbeiten sind Pflichtstunden, sie sind wie alle Gemeinschaftsleistungen für eine Kleingartenanlage unerlässlich.
Grundlage dafür ist, dass gemäß § 1 Abs. I Nr. 2 BKleingG ein Garten erst dadurch zum Kleingarten wird, wenn er in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefasst sind.
Eine Kleingartenanlage bedarf also gemeinschaftlicher Einrichtungen. Erst die Anlagengemeinschaft (und natürlich die kleingärtnerische Nutzung der Parzellen) ermöglicht, eine Parzelle unter den Schutz des Bundeskleingartengesetzes zu stellen.
Die Kleingartenanlage muss jedoch verwaltet und die gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen instandgehalten, erneuert, verbessert oder erweitert werden. Die Gemeinschaftsarbeiten ergeben sich aus der Natur des Kleingartenpachtvertrages und binden damit jeden Unterpächter.
Zu den Gemeinschaftsarbeiten gehören nicht nur die Anlagen- und Wegepflege und die Arbeiten zu Pflege, Reparatur und Neuanlegen von Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch die Erfordernisse der Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen u.a.m.
Prinzipiell sollte gelten:
Wer einen Garten nutzen kann, sollte auch die damit verbundenen Pflichtstunden erbringen!


2024
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin!
WC Anlagen in den Lauben sind verboten!

Das Grundwasser darf nicht verunreinigt werden. Wer ein solches WC in der Laube bzw. auf der Parzelle hat, muss diese Anlage sofort entfernen.

Es gibt 2 Ausnahmen.

1. Ein Camping WC. Der Inhalt darf nicht im Land vergraben werden. Dafür haben wir eine Entsorgungstoilette die Kostenfrei zur Verfügung steht. Aber nicht an den Wochenenden wo das Gemeinschaftshaus vermietet ist.

2. Eine Trockentoilette. Der Inhalt darf auf den Kompost.

Wer sich nicht an die gesetzliche Vorschrift hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Die Hansestadt Lübeck wird Bodenproben an verschiedenen Stellen in der Gartenanlage vornehmen.


Der Vorstand
KGV-Herrendamm
14.07.2024













































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